Einer
der häufigst festgestellten Gründe für Missbrauch, Diebstahl
und schwere Unfälle durch Schusswaffen ist die oftmals fahrlässige
Unterbringung.
In
diesen Fällen trifft den Waffenhalter ein bedeutendes Maß
an Mitschuld:
Schwerer Verstoß gegen die Sicherungspflicht kann die in Fragestellung der persönlichen Zuverlässigkeit und unter Umständen der
Widerruf und Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse (z.B. WBK, Jagdschein) mit sich führen!
Handeln Sie daher weitsichtig:
Einfache Schränke bieten nur sehr begrenzten Schutz. Deshalb müssen
Waffen und die dazugehörige Munition grundsätzlich diebstahlsicher
aufbewahrt werden. Dies wird ohnehin vom Gesetzgeber im Waffengesetz (WaffG §36)
gefordert. Unser Waffenschrankprogramm, gefertigt nach VdS/ECB-S nach DIN/EN 1143-1, bietet definierten Schutz zum günstigen Preis-
Leistungsverhältnis.